Christlicher Glaube und Islam

Christlicher Glaube und Islam

Die Erklärung „Christlicher Glaube und Islam“ wurde 1997 vom Ständigen Islam-Arbeitskreis der Lausanner Bewegung Deutschland herausgegeben, gemeinsam mit der Evangelischen Allianz, der Arbeitsgemeinschaft Missionarischer Dienste in der EKD, der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen und des Arbeitskreises für Ausländermission, der heute als Arbeitskreis Migration und Integration der EAD.

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Erklärung der Deutschen Evangelischen Allianz

  • Das Thema Islam ist heute in aller Munde. Nicht nur die Medien bringen täglich zahlreiche Meldungen aus der Welt des Islam und über die 4 Millionen Muslime in Deutschland, Auch für christliche Gemeinden, Gemeinschaften und Kirchen ist das Thema überaus relevant.
    Christen erkennen einerseits die Herausforderungen, die sich im Zusammenleben mit Angehörigen vieler Nationen, Kulturen und Religionen ergeben, in deren Herkunftsländern (bzw. den Herkunftsländern ihrer Eltern und Großeltern) eine freie Verkündigung des Evangeliums häufig unmöglich ist. Andererseits bestehen manche Unsicherheiten bei der Beurteilung des Islam aus christlicher Sicht. In den Medien überwiegen Berichte über politisch aktive islamische Gruppierungen. Obwohl sie nur eine von mehreren islamischen Strömungen ausmachen, erheben sie den Anspruch, den ‚wahren Islam‘ zu verkörpern. Das verstärkt bei vielen Menschen Unsicherheit und Angst. Gleichzeitig werden gerade engagierte Christen zum Dialog mit den anderen ‚abrahamischen Religionen‘ aufgerufen, zur Toleranz und zur Anerkennung des ‚islamischen Heilsweges‘. Sollen Christen deshalb aufhören, Muslimen Jesus Christus als den einzigen Weg zu Gott, dem himmlischen Vater, zu bezeugen? Glauben Christen und Muslime an einen ‚gemeinsamen Gott‘? Wie sollen Christen auf den stärker werdenden gesellschaftlichen Einfluss islamischer Gruppen reagieren? Auf diese Fragen möchte diese Erklärung Antworten geben. Sie wurde ursprünglich vom Ständigen
    Islam-Arbeitskreis der Lausanner Bewegung Deutschland in Verbindung mit der Deutschen Evangelischen Allianz und der Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste erarbeitet und nun vom Arbeitskreis Islam der Deutschen Evangelischen Allianz erneut überarbeitet. Sie möchte Christen unterschiedlicher Prägung aus Kirchen, Freikirchen und Gemeinschaften sowie Verantwortlichen in evangelistischen, missionarischen und diakonischen Werken Hilfen zu einer biblischen Beurteilung des Islam geben. Sie will Mut machen, das Evangelium von Jesus Christus allen Menschen in unserem Land und weltweit zu bezeugen, denn auch Muslimen gilt die Botschaft von Jesus und sein Angebot der Erlösung. Die Erklärung will zudem angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Islam Hilfestellung leisten. Deshalb ist diese Erklärung in drei Teile gegliedert.

1. Teil: Formale Gemeinsamkeiten und inhaltliche Gegensätze im Glauben von Christen und Muslimen – eine Beurteilung aus biblischer Sicht

  • Eine angemessene Einschätzung des Islam wird durch den Umstand erschwert, dass angesichts ähnlicher Begriffe – oberflächlich betrachtet – manche Gemeinsamkeiten zwischen christlichem und islamischem Glauben zu bestehen scheinen. Diese ähnlichen Begriffe und formalen Gemeinsamkeiten können allzu leicht den Blick für die grundlegenden Unterschiede zwischen den Aussagen von Bibel und Koran verdecken. Einzelne biblische und koranische Aussagen müssen jedoch jeweils aus der Mitte ihrer Gesamtaussagen heraus verstanden werden. Die folgende Übersicht möchte das an den wichtigsten Themen des Glaubens deutlich machen. Dabei werden einleitend jeweils die formalen Gemeinsamkeiten genannt.

  • Sowohl Christen als auch Muslime gründen ihren Glauben auf Offenbarungsereignisse, die jeweils zur Abfassung eines Buches geführt haben. Die ‚Heilige Schrift‘ (Bibel) und der ‚Edle Koran‘ gelten in der jeweiligen Religion bis heute als die wesentliche Wegweisung für das Leben und den Glauben der Menschen.

    1.1.1 Der christliche Glaube gründet sich auf Offenbarungsereignisse, die geschichtlich zugänglich sind, von vielen Augenzeugen berichtet wurden, einen Zeitraum von rund 2000 Jahren umfassen und eng mit der Geschichte des Volkes Israel verbunden sind. In diesen Ereignissen hat sich Gott unmittelbar, durch Engel, durch bevollmächtigte Menschen und abschließend in seinem Sohn Jesus Christus offenbart.

    Der islamische Glaube gründet sich auf Offenbarungsereignisse, die einen Zeitraum von weniger als 25 Jahren umfassen und eng mit der Lebensgeschichte des Arabers Mohammed (arab. muhammad) Ben Abdullah verbunden sind. Inhaltlich beziehen sich diese Offenbarungen zu einem erheblichen Teil auf Ereignisse, die Mohammed nicht selbst erlebt hat. Der Koran enthält deshalb u. a. Texte, die – zumeist in veränderter Gestalt – Themen der biblischen Heilsgeschichte aufgreifen.

    1.1.2 Für Christen ist die Bibel Gottes zuverlässiges Wort. Der Heilige Geist überwachte ihre Niederschrift und wacht über ihrer Überlieferung. Er macht das geschriebene Wort jeweils neu als Gottes Wort lebendig. Es bleibt in Ewigkeit Gottes gültiges Wort und wird nicht durch spätere Schriften korrigiert oder ergänzt. Da der Koran der Bibel an zentralen Punkten widerspricht, kann Mohammed nicht Prophet Gottes und der Koran nicht eine Offenbarung Gottes sein.

    Für Muslime ist der Koran das reine, unverfälschte, die früheren heiligen Schriften korrigierende und überbietende, letztgültige Wort Gottes – eine getreue Wiedergabe der himmlischen Urschrift. Wo immer die Bibel vom Koran abweicht, sei sie von Juden und Christen verfälscht worden.

    1.1.3 Die Bibel ist das Zeugnis von Gottes Offenbarungshandeln und zugleich selbst göttliche Offenbarung. Der Heilige Geist (vgl. 2. Petrus 1,21) hat die Persönlichkeit der verschiedenen Schreiber nicht ausgeschaltet und sich beim Offenbarungsvorgang Menschen unterschiedlicher Sprache bedient.

    Nach islamischem Glauben ist der Koran Mohammed durch Vermittlung des Engels Gabriel direkt von Gott ohne Beteiligung der Persönlichkeit Mohammeds in arabischer Sprache eingegeben worden. Damit sei seine Unverfälschtheit garantiert.

    1.1.4 Die Heilige Schrift ist der alleinige Maßstab für Glauben und Leben der Christen. Sie verstehen die Bibel aber nicht einfach als ‚Gesetzbuch‘. Christen orientieren sich im Hören auf die Heilige Schrift und unter der Leitung des Heiligen Geistes an Jesus Christus.

    Für Muslime hat neben dem Koran die Summe der überlieferten Worte und Handlungen Mohammeds Verbindlichkeit für die Auslegung des Korans und für das Leben der muslimischen Gemeinschaft.

  • Sowohl Christen als auch Muslime glauben, dass der eine Gott der Schöpfer des Himmels und der Erde und jedes einzelnen Menschen ist. Er ist deshalb von ihnen anzubeten und zu loben. Sie glauben, dass er allein die Antwort auf die letzten Fragen des Menschseins und der Welt ist und am Ende der Zeiten alle Menschen im Gericht zur Verantwortung ziehen wird.

    1.2.1 Die Bibel bezeugt den einen Gott, den Herrn, als ewig, allmächtig, allwissend, heilig und vollkommen (vgl. z.B. 2. Mose 15,11; Psalm 147,5), zugleich aber als gerecht, wahrhaftig, barmherzig, als Leben, Licht und Liebe (vgl. z.B. 1. Johannes 4,16). Auch der Koran spricht von Gott als dem Ewigen, Einzigen, Allmächtigen, Allwissenden und Barmherzigen (vgl. z.B. Sure 2,255; 59,22-24), dessen Wesen aber letztlich verborgen bleibt, weil er zu erhaben ist, um von Menschen erkannt zu werden.

    1.2.2 Nach dem biblischen Zeugnis schuf Gott, der Herr, den Menschen, um sich ihm als seinem ‚Ebenbild‘ persönlich zuzuwenden. Er hat sich in seinen Bundesschlüssen verbindlich festgelegt und schenkt dem Menschen, der an Jesus Christus glaubt, Gewissheit des Heils. Er offenbart dem Menschen sein Wesen in der Schöpfung (Römer 1,18-20), in der biblischen Heilsgeschichte und abschließend in seinem Sohn Jesus Christus (Hebräer 1,1‑3). In der Menschwerdung des Wortes Gottes in Jesus Christus ist die – durch die Sünde entstandene – Trennung zwischen Gott und Mensch überwunden worden (Johannes 1,12‑17). Nach islamischem Glauben ist Gott letztlich eine unpersönliche Macht, die dem Menschen zwar nahe sein kann, aber nicht in einer Ich-Du-Beziehung. Gott bleibt in sich eins, in seiner Allmacht absolut frei und letztlich von seinen Geschöpfen getrennt. Er hat durch seine Propheten seinen Willen und das drohende Gericht verkünden lassen. Erst im Gericht erfährt der Mensch, welches ewige Schicksal ihm Gott bestimmt hat. 

    1.2.3 Für Christen ist Gott, der Herr, der eine Gott, neben dem kein anderer Gott verehrt werden darf (2. Mose 20, 1-3). Der eine Gott Israels hat sich durch den Heiligen Geist als Vater des Herrn Jesus Christus offenbart und damit als der dreieinige Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist. - Die Mutter Jesu, Maria,  war ein Mensch und hat nicht Teil an der reieinigkeit, wie der Koran den Christen fälschlicherweise unterstellt (Sure 5,116). Muslime betonen die absolute Einheit Gottes. Für sie ist der Glaube an die Dreieinigkeit Gottes letztlich ‚Vielgötterei‘ und damit die schlimmste Sünde, deren sich der Mensch schuldig machen kann (vgl. Sure 5,72ff; 4,171).

    1.2.4 Gottes ‚eingeborener‘ Sohn ist Jesus Christus. Er ist Gottes lebendiges Wort und  als solches selbst Gott (Johannes 1,1). Wer Gott, den Herrn, als Vater anruft, ist durch den Tod und die Erlösung Jesu Christi Gottes Kind geworden: „Der Geist selbst gibt Zeugnis unserm Geist, dass wir Gottes Kinder sind.“ (Römer 8,16) Nach islamischem Glauben hat Gott als der Schöpfer weder geistliche noch leibliche Kinder (vgl. Sure 10,68; 112) und kann deshalb nicht der Vater Jesu Christi sein. Muslime verstehen sich nicht als Kinder, sondern als Diener (Knechte, ‚Ergebene‘) Gottes. 

  • Bibel und Koran berichten von Jesus Christus nur wenig Gemeinsames: Gott hat Jesus (als Christus) zu den Juden gesandt; er wurde von der Jungfrau Maria geboren, hat gepredigt und Wunder gewirkt. Er ist in den Himmel aufgenommen worden.

    1.3.1 Der biblische Titel ‚Christus‘ (‚Messias‘) bedeutet ‚der mit dem Heiligen Geist Gesalbte‘ und vereint die alttestamentlichen Ämter des Priesters, des Propheten und des Königs. Dieser Christus ist Jesus von Nazareth, d.h. „der rettende Herr“. Der Titel ‚Christus‘ (arab. al‑masih) wird im Koran (z.B. Sure 3,45) in Verbindung mit Isa (gemeint ist Jesus) verwendet. Es ist unklar, was Mohammed unter diesem Titel verstanden hat. Der Name Isa hat keine besondere Bedeutung. Im Koran wird Jesus im Allgemeinen  als ‚Sohn der Maria‘ bezeichnet.

    1.3.2 Nach dem Zeugnis der Bibel wurde Jesus Christus durch den Heiligen Geist in Maria ‚empfangen‘ (Lukas 1,35) und während der Regierungszeit des römischen Kaisers Augustus in Bethlehem in einem Stall geboren. Er kam als der im Alten Testam ent verheißene Erlöser in die Welt, ist das Mensch gewordene Wort Gottes (Johannes 1,14) und deshalb ‚wahrer Gott und wahrer Mensch‘ zugleich. Gemäß dem Koran war Jesus nur Mensch (Sure 5,116), wurde durch ein Befehlswort Gottes (Sure 3,59) in Maria (Mirjam), der Schwester von Mose und Aaron (Sure 19,28), geschaffen und zu einer nicht näher bestimmbaren Zeit unter einer Palme geboren (Sure 19,16-33). Im Islam gilt Jesus als einer der bedeutendsten Propheten und Gesandten Gottes. Nur von ihm wird im Koran gesagt, dass er ‚sein Wort‘ (d.h. ‚Wort von Gott‘) und ‚ein Geist von ihm‘ (d.h. von Gott) sei (4,171).

    1.3.3 Die Evangelien berichten ausführlich über das Wirken und Lehren Jesu Christi. Es war ein beständiger Ruf zum Vertrauen auf den Vater im Himmel und eine Einladung, Jesus nachzufolgen und seine Erlösung anzunehmen. In seinem heilenden und rettenden Wirken gingen die Verheißungen der alttestamentlichen Propheten in Erfüllung. Deshalb erwarten Christen keinen weiteren, ihn überbietenden Gesandten Gottes nach Jesus Christus. Nach dem Koran sollte Jesus die Juden vor dem drohenden Gericht Gottes warnen. Seine Verkündigung habe sich grundsätzlich nicht von der Mohammeds und der früheren Gesandten unterschieden. Der Koran sagt, dass Jesus Wunder tat, Kranke heilte, Tote zum Leben erweckte und übernatürliches Wissen besaß (Sure 3,49). Jesus habe von Gott eine Schrift als Offenbarung erhalten (das Evangelium, arab. injil). Dennoch sei Jesus nur einer der Propheten, der von Mohammed als dem letzten Propheten der Geschichte an Bedeutung übertroffen werde.

    1.3.4 Gemäß dem Johannes-Evangelium (Kap. 14 und 16) kündigte Jesus Christus das Kommen des Geistes Gottes als Tröster an, der in den Gläubigen wohnt (Johannes 14,17). Christen können nicht anerkennen, dass damit Mohammed gemeint sei (vgl. dazu Sure 61,6). Dieser entspricht nicht den biblischen Kriterien für einen Propheten Gottes. Der Koran nenn  Mohammed das ‚Siegel der Propheten‘ (Sure 33,40) und erhebt ihn damit über Jesus Christus. Muslime glauben, dass Mohammeds Kommen schon in der ‚Thora‘ (dem Alten Testament) und im ‚Evangelium‘ (dem Neuen Testament) angekündigt wurde (Sure 7,157).

    1.3.5 Nach den biblischen Berichten war es Gottes Wille, dass Jesus Christus gekreuzigt wurde, starb, in ein Grab gelegt wurde, am dritten Tag danach auferstand und nach 40 Tagen zu seinem himmlischen Vater erhoben  wurde. Dadurch errang er den Sieg über die Macht der Sünde und den ewigen Tod und erwirkte stellvertretend Erlösung für alle Verlorenen, die im Glauben an ihn nun freien Zugang zum himmlischen Vater haben (1. Petrus 1,18‑19; Epheser 2,18). Jesus Christus regiert die Welt und wird am Ende der Zeit für alle Menschen sichtbar als der Weltenrichter erscheinen. Nach dem Koran ist Jesus nicht gekreuzigt worden und nicht auferstanden. Eine Kreuzigung wäre eine schmachvolle Niederlage für Gott und seinen Gesandten gewesen. Jesus hätte mit seinem Tod auch keine E lösung erwirken können. – Über Jesu irdisches Ende macht der Koran keine klaren Angaben. Verbreitet ist die Deutung, dass Gott ihn vor seinem Tod vor seinen Feinden entrückt habe und einen anderen – genannt wird meistens Judas – an seiner Stelle kreuzigen ließ (vgl. Sure 4,157‑158). Die meisten Muslime  glauben, dass Jesus jetzt lebendig im Himmel ist. Nach islamischen Überlieferungen werde Jesus vor dem Ende der Zeit auf die Erde zurückkehren, u.a. alle Kreuze vernichten und alle Menschen zum Islam rufen. Er werde dann sterben und wie alle anderen Menschen zum Jüngsten Gericht auferweckt werden.  

  • Bibel und Koran betonen, dass es Gottes Willen entspreche, an Gott zu glauben und nach seinen Geboten zu leben. Vor Gott, dem Schöpfer, müssen sich alle Menschen verantworten. Durch die Übertretung der Gebote Gottes werden die Menschen vor Gott schuldig und bedürfen seiner Barmherzigkeit und Vergebung. Bibel und Koran kennen sowohl ewiges Heil als auch ewige Strafe.

    1.4.1 Die Bibel bezeugt, dass Adam und Eva im Paradies Gottes Gebot übertraten und damit die Sünde, die Trennung von Gott und den Tod für alle Menschen in die Welt brachten. Da der Tod die Folge der Sünde ist, ist Versöhnung mit Gott nur durch den Sühnetod des sündlosen Jesus Christus möglich (2. Korinther 5,18‑21). Nach dem Koran haben Adam und seine Frau wohl Gottes Gebot übertreten und deshalb das Paradies verloren, aber in ihrem Verhältnis zu Gott habe sich grundsätzlich nichts geändert (vgl. Sure 2,35-39). Der Islam kennt nicht die Tiefe des ‚Sündenfalls‘ und lehnt eine ‚Erbsünde‘ ab. Der Tod sei nicht die Folge der Sünde, sondern im Willen Gottes begründet.

    1.4.2 Die Bibel macht deutlich, dass der Mensch seit dem Sündenfall böse ist (vgl. Römer 3,10-12). Seine Sünden richten sich nicht nur gegen seine Mitmenschen, sondern letztlich gegen Gott selbst (vgl. Psalm 51,6). Er kann deshalb seine Schuld nicht wieder gut machen. Solche eigenmächtigen Versuche führen zum Hochmut vor Gott (Epheser 2,9) und damit zu größerer Verfehlung. Muslime glauben, dass der Mensch stets in der Lage sei, sich zwischen dem Guten und dem Bösen zu entscheiden. Er könne das Gute tun und durch das Einhalten der Gebote auf Gottes Gunst und Belohnung hoffen. Wenn er jedoch gegen Gottes Gebote verstoße, schade er in erster Linie sich selbst (Sure 7,23).

    1.4.3 Die Bibel bezeugt die Gerechtigkeit Gottes in Gnade und Gericht. Gott ist gerecht und macht den an ihn glaubenden Menschen gerecht. Er wendet sich in seiner Liebe dem Menschen zu und schenkt ihm das ewige Leben. Nach dem Zeugnis des Alten Testaments hat Gott seine heilschaffende Gerechtigkeit zuerst an seinem Volk Israel erwiesen. Endgültig und für alle Menschen ist Gottes Gerechtigkeit offenbar geworden im stellvertretenden Sühnetod Jesu Christi am Kreuz. Am Kreuz hat Gott die Sünde in ihrer unheilvollen Macht enthüllt und durch die in Jesu Tod und Auferstehung geschenkte Versöhnung überwunden. Die so bewirkte Sühne und Erlösung wird im Evangelium allen Menschen angeboten. Wer sie im Glauben annimmt, ist gerettet. Wer diese Gnade ablehnt, ist verloren und verfällt dem Gericht Gottes. Nach islamischem Glauben kann der Mensch seine Sünden durch ‚gute Taten‘ ausgleichen. Die Strafe Gottes im Gericht könne also davon abhängen, wie viele ‚gute und schlechte Taten‘ der Mensch begangen habe. Über den Ausgang von Gottes Gericht könne es dennoch keine Gewissheit geben, weil nur die Engel die menschlichen Taten gegeneinander abwiegen können und Gott im Vergeben und Strafen letztlich frei sei.  

    1.4.4 Nach christlicher Überzeugung heißt Glauben zuallererst, dass der Mensch dem Handeln Gottes vertraut, seine eigene Schuld einsieht und die Erlösung durch Jesus Christus als Geschenk für sich annimmt. Das Evangelium ist die Frohe Botschaft von der Befreiung aus Sünde, Schuld und ewigem Tod (vgl. 1. Timotheus 1,15). Gott sieht den glaubenden Menschen an, als hätte er nicht gesündigt (Römer 8,1), und nimmt ihn als sein Kind an. Die Glaubenden leben aus der Kraft des Heiligen Geistes, halten sich in Dankbarkeit an die Gebote Gottes und glauben an die in der Heiligen Schrift bezeugten Heilstaten Gottes (vgl. z.B. 1. Korinther 15,3-5). Im Islam bedeutet Glaube vor allem, Gottes Existenz anzuerkennen, sich ihm zu unterwerfen (d.h. Muslim zu sein), ihm Dankbarkeit zu erweisen und die fünf Hauptpflichten zu befolgen (Bekenntnis des Glaubens, Gebet, Fasten, Almosen und Pilgerfahrt). Zum Glauben gehört ferner die Anerkennung des Prophetentums Mohammeds und der früheren Propheten, der heiligen Bücher, der Engel, de Gerichtes und des Lebens nach dem Tod (vgl. Sure 2,177) sowie der Einsatz für ‚die Sache Gottes‘ bis hin zum bewaffneten Kampf.

    1.4.5 Gemäß dem Evangelium gründet der Gläubige, der seine Sünde bereut, die Gewissheit seines Heils auf die zuverlässigen Zusagen Gottes in seinem Wort (vgl. 1. Johannes 1,9; 3,1). Weil er sich in seinem Leben auf den Sühnetod Jesu Christi verlässt und nicht auf seine Werke (Epheser 2,8f), erfährt er im letzten Gericht seine endgültige Rettung. Der seine Sünde bereuende Muslim hofft auf Gottes Vergebung und Barmherzigkeit, die im Koran gerühmt wird (z.B. Sure 3,31). Er kann jedoch im gegenwärtigen Leben keine Gewissheit der Vergebung und des Eingangs in das Paradies haben. Weil Gott allmächtig und frei ist, sei sein Handeln nicht eindeutig festzulegen. Nur die im Kampf (arab. djihad und qital) für die Sache Gottes gefallenen Muslime (Märtyrer) können des Paradieses gewiss sein (vgl. Sure 2,154) – viele Muslime  würden formulieren: vorausgesetzt, ihre Motive sind aufrichtig und der Kampf gilt wirklich der Sache Gottes.

  • Die formalen Gemeinsamkeiten zwischen Bibel und Koran sind an dieser Stelle sehr gering.

    1.5.1 Die Bibel bezeugt Gottes Geist als den Heiligen Geist, der Menschen von Sünde und Ungerechtigkeit überführt (Johannes 16,8). Er ist Person in der göttlichen Dreieinigkeit. Er geht vom Vater und dem Sohn aus (Johannes 15,26). Durch ihn werden die an Jesus Christus Glaubenden zu Kindern Gottes (Römer 8,14), mit Geistesgaben ausgerüstet und mit der ‚Frucht des Geistes‘ beschenkt  (Galater 5,22; 1. Korinther 12,4-9). Der Heilige Geist ist der von Jesus verheißene ‚Tröster‘ (Johannes 16,7), der die Beter vor Gott vertritt (Römer 8,26). Der Koran kennt einen ‚Geist der Heiligkeit‘ (der z.B. Jesus ‚gestärkt‘ habe, Sure 2,87). Die Bedeutung des ‚Geistes der Heiligkeit‘  bleibt unklar und bezieht sich nicht auf die Sünde und deren Aufdeckung.

    1.5.2 Der Geist Gottes wirkte in den Schreibern der biblischen Bücher. Am Pfingstfest wurde er als Zeichen der neuen Heilszeit über Menschen aus vielen Völkern ‚ausgegossen‘. Er begründ te die Kirche Jesu Christi und wirkt in ihr bis heute. Nach islamischer Lehre begleitete der ‚Geist‘ die Offenbarung  der Schriften, die auf die Gesandten herabgesandt wurden (auf Mose die Torah, auf David die Psalmen, auf Jesus das Evangelium und auf Mohammed der Koran, vgl. 16,102). Für die Existenz der islamischen Weltgemeinschaft (arab. umma) spielt der ‚Geist‘ keine Rolle.

  • Zwischen christlichem und islamischem Glauben gibt es formal Gemeinsamkeiten. Personen aus dem Alten Testament – z.B. Adam, Noah, Abraham, Josef, Mose, Hiob, David, Salomo und Jona – begegnen uns im Koran. Selbst Jesus Christus und der ‚Geist der Heiligkeit‘ werden dort erwähnt. Das hängt damit zusammen, dass Mohammed rund 600 Jahre nach Jesus Christus lebte (etwa 570 bis 632 n.Chr.) und von Juden und Christen Informationen über einzelne biblische Personen und Inhalte erhielt. Ähnliche Begriffe stehen jedoch nicht unbedingt für gleiche Inhalte. Gerade an Jesus Christus werden die zentralen Unterschiede zwischen Bibel und Koran sichtbar. Die Erlösungsbedürftigkeit des Menschen, die Gottessohnschaft Jesu, sein Sühnetod am Kreuz und die Dreieinigkeit Gottes sind unaufgebbare Eckpfeiler biblischen Glaubens, aus der Sicht des Islam aber gotteslästerliche Verirrungen. Aufgrund dieser zentralen Unterschiede ist offensichtlich, dass der Glaube an den von der Heiligen Schrift bezeugten einen allmächtigen Schöpfer und  Vater Jesu Christi nicht mit der Unterwerfung unter den von Muhammad verkündeten und im Koran beschriebenen Gott vereinbar ist. Der Koran lehnt den biblischen Glauben als falsch ab und betrachtet Christen als Irrende.

2. Teil: Missionarische Gesichtspunkte zum christlichen Zeugnis unter Muslimen in Deutschland

  • 2.1.1 Das Wesen der Mission im christlichen Glauben
    Gott „will, dass allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen.“ (1. Timotheus 2,4) Deshalb hat der lebendige Gott sich in der Geschichte dem Volk des Alten Bundes bekannt gemacht und ihm seinen Heilswillen im Alten Testament offenbart. In der ‚Mitte der Zeit‘ ist er selbst in seinem Sohn Jesus Christus Mensch geworden und hat in Kreuz und Auferstehung Jesu den Weg zum Heil eröffnet. Der vom Vater und vom Sohn ausgegangene Heilige Geist lässt dieses historische Ereignis im Leben jedes einzelnen Menschen Wirklichkeit werden, der sich im Glauben Jesus Christus anvertraut. Darum gründet christliche Mission in dem Wesen des dreieinigen Gottes, der seine Nachfolger beauftragte, die Herrschaft Gottes und das Evangelium allen Menschen zu verkündigen: Denn „in keinem andern ist das Heil, auch ist kein anderer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, durch den wir sollen selig werden.“ (Apostelgeschichte 4,12) Jesus Christus selbst bezeugte: „Das ist aber das ewige Leben, dass sie dich, der du allein wahrer Gott bist, und den du gesandt hast, Jesus Christus, erkennen.“ (Johannes 17,3) 

    Die Nachfolger Jesu Christi werden in seine Sendung (= Mission) mit hineingenommen, denn Jesus sagte zu seinen Jüngern: „Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.“ (Johannes 20,21) Im Gehorsam gegen Jesus Christus und in der Glaubensund Gewissensbindung an seine Gebote wissen sich Christen aller Zeiten berufen, allen Menschen das Evangelium zu verkündigen. Daher erhält die christliche Mission ihre Berechtigung nicht durch hegemoniales Erfolgsdenken, kulturellen Imperialismus oder westliche Arroganz, sondern ist Gehorsam gegen Gott, dessen Liebe uns drängt, sie allen Menschen zu bezeugen. Diese Liebe Gottes ist geoffenbart in seinem Sohn Jesus Christus und bestätigt durch den Heiligen Geist. Ihre wesentliche Aufgabe ist es, Menschen in die lebendige Begegnung mit Jesus Christus zu führen. Wo immer es Menschen gibt, die ihn noch nicht kennen oder falsche Vorstellungen von ihm haben, gilt es, in Treue, Liebe und Beharrlichkeit Jesus Christus durch Wort und Tat zu bezeugen. Die Verpflichtung zum Zeugnis,  auch unter Muslimen, gründet in der Zusage des auferstandenen Herrn: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe.  Und siehe: Ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matthäus 28,18-20) 

    2.1.2 Das Wesen der Einladung zum Islam (arab. da‘wa = ‚Ruf‘)
    Der ‚Ruf zum Islam‘ (vgl. z. B. Sure 61,11) ist für Muslime ein Teil der ‚Bemühung für Gott‘. Der Koran spricht einerseits von der friedlichen Einladung (Sure 16,125) zum Islam an Nicht-Muslime, fordert aber andererseits auch entschieden zum bewaffneten  Kampf auf (Sure 9,5). Dieser ‚Ruf‘, sich dem Willen Gottes zu unterwerfen, ist diesseitig orientiert und zielt darauf ab, die ganze Welt der Herrschaft Gottes und seinem Gesetz unterzuordnen. Jeder Muslim wird als Glied der islamischen Weltgemeinschaft (arab. umma) angesehen, die zur Herrschaft über andere berufen i t. Der Islam versteht sich als eine auf Ausbreitung bedachte Religion mit einem letztgültigen und universalen Anspruch und teilt deshalb die Welt schon in der mittelalterlichen Theologie in zwei Regionen ein: in das ‚Haus des Islams‘, in dem die islamische Ordnung aufgerichtet wurde und das islamische Gesetz (arab. shari‘a) gilt, und in das ‚Haus des Krieges‘, das noch für den Islam gewonnen werden muss. Heute wird als dritte Kategorie außerdem häufig das ‘Haus des Vertrages‘ genannt, das zwar kein islamisches Gebiet bezeichnet, in dem Muslime jedoch  ihren Glauben ungehindert ausüben können. Prinzipiell wird davon ausgegangen, dass das ‘Haus des Krieges‘ und das ‘Haus des Vertrages‘ in das ‘Haus des Islam‘ überführt werden müssen. Sowohl die friedliche Einladung zur Hinwendung zum Islam als auch die gewaltsame Unterwerfung von Gebieten unter die ‚islamische Ordnung‘ werden bis heute von islamischen Theologen als prinzipiell berechtigt angesehen, um den Islam aufzurichten. Dafür gibt es zwei Begründungen. Mus ime glauben erstens, dass durch den Islam alle vorhergehenden göttlichen Offenbarungen (auch der jüdische und der christliche Glaube und die aus ihnen entstandenen Gemeinschaften) korrigiert und als ‘verfälschte Botschaften‘ abgelöst worden sind. Zweitens lehnen die meisten islamischen Theologen und Juristen die Trennung von Staat und Religion ab. Entsprechend dem Vorbild Mohammeds, der zugleich Prophet, Gesetzgeber und Heerführer war, versteht die überwiegende Mehrheit der islamischen Gelehrten in der Geschichte wie auch heute den Islam als eine Glaubens- und Lebensweise sowie eine Rechtsordnung, welche die Gesellschaften und Staaten umfassend prägen soll. Die islamische Theologie hält bis heute daran fest, dass der Islam eine weltumspannende Gemeinschaft unter Gottes Geboten (Theokratie) werden muss. Deshalb gründet die muslimische Ablehnung des biblischen Evangeliums nicht nur in der kämpferischen Auseinandersetzung mit dem Christentum in der Geschichte, sondern ebenso in den tiefen Glaubensunterschieden. Die Besonderheiten der islamischen Theologie werden erst in der Gegenüberstellung mit dem Evangelium klar ersichtlich. In der säkularisierten, westlichen Gesellschaft herrscht die Auffassung vor, dass der christliche Glaube nur eines von vielen gleichwertigen religiösen Phänomenen sei. Wo diese Auffassung als Ausdruck religiö er Toleranz vertreten wird, werden Christen in Europa im Blick auf die Einzigartigkeit des Evangeliums verunsichert und bleiben möglicherweise ihren Mitmenschen das Evangelium schuldig. Dazu besteht gerade in Bezug  auf den Islam in Europa keinerlei Veranlassung, da viele Muslime in Europa kein ‚gebrochenes Verhältnis‘ zu ihrer Verpflichtung haben, Menschen zur Annahme des Islam aufzufordern und zudem an Glaubensgesprächen häufig interessiert sind.  

  • 2.2.1 Methoden der christlichen Mission

    „Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth“ (Sacharja 4,6). Menschen, die in der Gemeinschaft mit Jesus Christus leben, werden in ihrem Herzen von diesem Geist der Liebe Gottes bestimmt. Er ist und bleibt das Fundament und die treibende Kraft allen Engagements in der Mission. Nur unter dieser Voraussetzung kann die Kirche Jesu Christi ihrem Auftrag, das Heilshandeln Gottes zu verkündigen, gerecht werden. Dabei hat sie sich solcher Methoden zu bedienen, bei denen die Würde eines jeden Menschen gewahrt und seine freie Entscheidung für oder gegen die christliche Botschaft geachtet wird. Deshalb hat die christliche Mission nichts zu  tun mit Überlegenheitsdenken und -gefühl, mit irgendeiner Form von Militarismus und Unterdrückung – wie sie z.B. in den Kreuzzügen und teilweise in der Kolonialzeit praktiziert wurden – und mit jedweder Art von Ausnutzung sozialer, wirtschaftlicher oder bildungsmäßiger Schwächen von Menschen, um sie zum christlichen Glauben zu  nötigen oder zu verführen. Vielmehr hat die christliche Gemeinde in ihrer Mission um der Wahrhaftigkeit und der Ehrlichkeit willen folgendes zu beachten:

    – Sie soll sich immer wieder neu auf die Grundlage und den Inhalt des ihr anvertrauten christlichen Glaubens besinnen.

    – Sie muss die Menschen mit den Augen Jesu Christi sehen, sich von seiner Liebe anleiten lassen und so die Mauern des Misstrauens überwinden.

    – Sie hat sich umfassend über Religion, Kultur, Gedankenwelt und Umfeld ihrer Mitmenschen aus erster Hand zu informieren und sich zu bemühen, diese zu verstehen.

    – Die Evangeliumsverkündigung hat ihren unaufgebbaren Platz auch im gegenseitigen offenen Gespräch (Dialog) mit Menschen aller Religionen. – Eine einseitige Verteidigung des eigenen Glaubens (Apologetik) ist zu vermeiden, da sie leicht zu einer  erheblichen Rechthaberei führt.

    – Niemand darf als Objekt missionarischen Eifers verstanden werden. Alle Menschen, auch Muslime, sind eingeladen, in Ewigkeit in Gemeinschaft mit Gott zu leben und sich von der Liebe Gottes, die in Kreuz und Auferstehung Jesu Christi sichtbar geworden ist, erfassen zu lassen.

    2.2.2 Methoden des Rufes zum Islam

    Die Einladung zum Islam zielt nicht vor allem auf Einzelbekehrungen ab, sondern ist bestrebt, einen gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen, indem staatliche Organe, Institutionen und gesellschaftliche Strukturen im Sinne des Islam beeinflusst, geprägt und in Dienst genommen werden. Die finanziellen Mittel dafür kommen sowohl aus islamischen Ländern und Organisationen als auch aus Verbänden innerhalb Europas. In Europa bemühen sich Muslime nicht nur darum, die vorhandenen muslimischen Gemeinschaften zu festigen und neue Muslime zu gewinnen, sondern vermitteln dort häufig ausschließlich ein Bild vom Islam, das dem europäischen Kontext angepasst ist. Betont werden dabei Friedfertigkeit und Toleranz sowie Bereitschaft zur Integration und zum Dialog mit Nicht-Muslimen. Manche Konvertiten glauben daher, dass die Schattenseiten, wie etwa die weitgehende grundsätzliche Bejahung des kämpferischen djihad-Gedankens durch islamische Theologen, reine Unterstellungen seien. Dabei wird ausgeblendet, dass Mohammed selbst z r Ausbreitung des Islam zur Waffe gegriffen hat. Manche Konvertiten empfinden den Islam als exotisch und faszinierend, andere suchen in den westlich-liberalen Gesellschaften nach Halt und Orientierung durch klar definierte Werte. Von islamischen Apologeten werden die Studien kritisch-westlicher Theologen und  Philosophen benutzt, um den christlichen Glauben als fragwürdig zu „beweisen“. Dabei gilt, dass der Islam die zentralen Aussagen des biblischen Glaubens ablehnt, weil er sich seit seinen Anfängen in der Auseinandersetzung mit dem jüdischen und christlichen Glauben entwickelt hat (s.o. Teil 1). Der Islam kann daher als eine – im inhaltlichen wie im chronologischen Sinne – nachbiblische und nach-christliche Religion bezeichnet werden, die vordergründig zwar eine dem Evangelium ähnlich klingende Botschaft verkündet, dieses Evangelium im Koran aber entschieden ablehnt und dadurch viele Menschen von Kind auf dagegen einnimmt. Nur der Geist des lebendigen Gottes  vermag das christliche Zeugnis zur Wirkung zu bringen und auch Muslimen die Augen für die „Herrlichkeit Gottes im Angesicht Jesu Christi“ zu öffnen (2. Korinther 4,6).

  • Im Namen des Christentums und durch ‚christliche‘ Staaten und ihre Politik ist Muslimen viel Unrecht und Leid zugefügt worden, z.B. durch die Kreuzzüge, den Kolonialismus oder die Kriege des 20. Jahrhunderts im Nahen Osten. Trotz dieser menschlichen Verirrungen und anderen falschen Wegen ist das Evangelium im Laufe der fast 2000-jährigen Kirchengeschichte geglaubt, gelebt und bezeugt, sowie in viele Sprachen übersetzt und von Generation zu Generation in vielen Kulturen weitergegeben worden. Gott selbst hat in der Geschichte seine Kirche immer wieder erneuert und zum Zeugnis befähigt. Ihr Glaube wurde zu allen Zeiten vor ernsthafte Herausforderungen gestellt, zu denen auch der Islam gehört. Muslime haben die Ausbreitung der islamischen Ordnung und Herrschaft zunächst größtenteils durch Kriegszüge betrieben und viele von Christen bewohnte Länder erobert. Die einheimischen Christen wurden zu ‚Schutzbefohlenen‘ (arab. dhimmi) erklärt, was im Alltag mit vielen Benachteiligungen wirtschaftlicher und gesellschaftlic -politischer Art verbunden war. Dadurch sowie durch eine gezielte Steuerund Heiratspolitik sank die Zahl der Christen innerhalb der islamischen Herrschaftsgebiete im Laufe der Jahrhunderte auf einen Bruchteil des ursprünglichen Bestandes. In anderen Ländern wie in Teilen Nordafrikas, in Saudi-Arabien und im Jemen verschwanden christliche Gemeinden ganz. 

    Christen in den islamisch geprägten Ländern haben bis heute diesen benachteiligten Status inne und müssen dringend die Freiheit erhalten, ihren Glauben in vollem Umfang auszuüben. So wie der Übertritt vom christlichen Glauben zum Islam zulässig, gefördert, mit Vorteilen behaftet – und teilweise weit verbreitet – ist, muss auch Muslimen die volle Gewissensfreiheit zugestanden werden, sich für den christlichen Glauben entscheiden zu können, ohne dafür diskriminiert oder bestraft zu werden. Wenn der Islam eine Religion des Friedens und der Gerechtigkeit sein will, wie seine Vertreter nicht nur im Westen wiederholt  versichern, ist er verpflichtet, seinen Anhängern diese Entscheidungs- und Gewissensfreiheit zu gewähren. Dies würde außerdem das friedliche Zusammenleben fördern.

  • Etwa 1,5 Milliarden Muslime leben auf der Welt, davon über 4 Millionen in Deutschland und 16 bis 20 Millionen in Europa. In Deutschland leben vielleicht 2 Millionen Muslime mit deutscher Staatsangehörigkeit. Unter den Deutschen, die zum Islam übergetreten sind, sind nicht mehr nur Frauen, die mit Muslimen verheiratet sind. Gerade junge Menschen machen einen beträchtlichen Anteil der deutschen Konvertiten zum Islam aus. In dieser Situation sollten die christlichen Gemeinden und Kirchen folgende für sie neue Aufgaben übernehmen:

    – Die Bemühungen um bessere christlichislamische Beziehungen dürfen nicht auf ein faires Verstehen und Beurteilen des Islam reduziert werden; vielmehr ist es Aufgabe der Gemeinden und Kirchen, Christen ein geistliches Urteilsvermögen über den Islam zu vermitteln, sie für eine missionarische  Begegnung zu schulen und die Fähigkeit zu fördern, verständlich über den eigenen Glauben zu sprechen.

    – Es ist Aufgabe der Kirchen und Gemeinden, Muslimen die Missverständnisse über den christlichen  lauben zu erläutern und sie mit dem ursprünglichen biblischen Zeugnis bekannt zu machen. Dazu sollten vermehrt Bibeln und Bibelteile in den Sprachen der in Mitteleuropa lebenden Muslime sowie den  christlichen Glauben erklärende Schriften, Videos und Bibelfernkurse an diese Gruppen verbreitet werden. Auch die Nutzung von evangelistischen Internetbotschaften, Podcasts und Videoclips ist zu empfehlen.

    – In den letzten Jahren ist die Region des Nahen und Mittleren Ostens vermehrt in den Fokus der Weltöffentlichkeit gerückt, nicht zuletzt durch die „Arabischen Revolutionen“.  Christen sollten vermehrt die globalen Herausforderungen, gerade auch im Blick auf die christlichen Gemeinden in islamisch geprägten Ländern, wahrnehmen und sich für die Glaubensfreiheit und das Wohlergehen der christlichen Minderheiten dort einsetzen.

    – Dies kann glaubwürdig wahrgenommen werden, wenn folgende Gesichtspunkte des Manila-Manifestes der Lausanner Bewegung (1989) Beachtung finden: „Christen verlangen ernsthafte Religionsfreihei  für alle Menschen, nicht nur die Freiheit für den christlichen Glauben. In überwiegend christlich geprägten Ländern gehören Christen zu den ersten, die Freiheit für religiöse Minderheiten fordern. In überwiegend nichtchristlichen Ländern fordern Christen daher  für sich selbst nicht mehr als für andere unter ähnlichen Umständen. Die Freiheit, ‚Religion zu bekennen, zu praktizieren und zu verbreiten‘, wie es in der Universalen Erklärung der Menschenrechte heißt, sollte und muss ein Recht sein, das man sich gegenseitig einräumt.“ Da in islamisch geprägten Ländern diese beiderseitige Glaubensfreiheit nicht existiert und nach wie vor in manchen Ländern Menschen, die den Islam verlassen wollen, mit der Todesstrafe bedroht werden, sollte alles getan werden, um die Glaubensfreiheit als universales Menschenrecht einzufordern.

    – In allen Gemeinden, Kirchen und christlichen Organisationen sollten sich Menschen der Mission unter Muslimen besonders annehmen. Dazu gehört der Aufbau eines Netzes von Gebetskreisen, die sic  der Fürbitte für islamisch geprägte Länder verpflichtet wissen. Dies geschieht in der Gewissheit, dass Gott Gebete erhört und seine Botschaft wirksam werden lässt.

    – Die christlichen Gemeinden, besonders ihre Verantwortlichen, Pastoren und Ältesten sollten an Jesus gläubig gewordene ehemalige Muslime herzlich aufnehmen und sie in christlicher Lehre und Ethik unterrichten. Dabei ist zu beachten, dass besonders Menschen aus dem orientalischen Kulturraum das Bedürfnis haben, liebevolle und ganzheitliche Annahme und Gemeinschaft zu erfahren. Dies bedeutet einen kulturüberschreitenden Lernprozess für alle Beteiligten.   

3. Teil: Christen und Muslime in der deutschen Gesellschaft

  • 3.1.1 Muslime in Deutschland
    Die für Christen aktuellen Fragen beziehen sich heute längst nicht mehr nur auf den Islam im Nahen und Mittleren Osten, sondern auch auf den Islam in Deutschland. Es ist offensichtlich, dass die Mehrzahl der Muslime auf Dauer in Deutschland bleiben wird, deren Zahl durch Konversion, Zuwanderung und Geburtenrate weiter zunehmen wird. Mehr Muslime nehmen auch die deutsche Staatsangehörigkeit an, sodass sowohl der Anteil der deutschen Muslime an der muslimischen Wohnbevölkerung als auch der Anteil der Muslime an der deutschen Bevölkerung wachsen wird. Die meisten ausländischen Muslime konnten sich zunächst nicht vorstellen, auf Dauer in Deutschland zu bleiben. Viele wollten zu ihren Familien zurückkehren, zudem war ihnen die liberale, westliche Gesellschaft zu fremd. Inzwischen wird von manchen islamischen Gruppen die Einbürgerung in Deutschland gefördert mit dem Ziel, eine dauerhafte und einflussreiche muslimische Präsenz in Deutschland zu bewirken.

    3.1.2 Die Bemühung um ein friedliches Zusammenleben
    Christen sollen ihren Mitmenschen unabhängig ihrer religiösen Zugehörigkeit zuallererst als von Gott geliebten Menschen begegnen. Es ist deshalb zu bedauern, dass manche Christen sich durch Vorurteile und Ängste  blockieren lassen und sich einem friedlichen Zusammenleben verweigern. Unter Christen sollte die Diskriminierung Andersdenkender  und der Hass gegen fremde Menschen keinen Raum haben. Denn Gottes Wort mahnt Christen, mit allen Menschen in Frieden zu leben (Römer 12,18) und ihnen in solcher Liebe und Freundlichkeit (Philipper 4,5 und 8) zu begegnen, wie Jesus Christus sie vorgelebt hat. Dazu gehört das Verständnis für die Anliegen und Probleme der Muslime, nachbarschaftliche Hilfsbereitschaft und eine seelsorgerliche Haltung gegenüber dem einzelnen Menschen. Deshalb sollten Christen von sich aus auf Muslime zugehen, das Gespräch mit ihnen suchen, ihnen, wo immer möglich, helfen und dadurch ihre Integration in die deutsche Gesellschaft fördern. Muslime der zweiten und dritten Generation, die in Deutschland aufgewachsen sind, sprechen oft beide Sprachen und sind nicht selten als Wanderer zwischen beiden Kulturen auf der Suche nach ihrer eigenen Identität. Heute definiert ein beträchtlicher Teil der Jugend diese Identität vor allem als islamisch, auch wenn das nicht heißt, dass man sich an die einzelnen Gebote des Islam hält. Freundschaften zu Deutschen ohne Migrationshintergrund sind nicht überall selbstverständlich, und gerade bei den Freizeitbeschäftigungen der Jugendlichen gibt es teilweise wenig Gemeinsames. Ein Teil der muslimischen Migranten hat den Aufstieg in höhere Schulen, Universitäten und qualifizierte Berufsgruppen bewältigt, ein anderer Teil leidet unter Sprachdefiziten und mangelnden Bildungserfolgen und demzufolge häufiger Arbeitslosigkeit. Manche jungen Muslime prägt ein Gefühl der Fremdheit in Deutschland, das zwar ihr Geburtsland, ihnen emotional jedoch nie ganz Heimat geworden ist. Manche kürzlich zugewanderten Muslime suchen von sich aus den Kontakt zu ihren  alteingesessenen Nachbarn und setzen sich für gute zwischenmenschliche Beziehungen ein. Sie integrieren sich gerne und möchten ihren Kindern eine bessere Zukunft ermöglichen. Andere Muslime sind in einer westlichen Kultur mit christlich-jüdischen Wurzeln, die heute vor allem vom liberalen Säkularismus geprägt ist, offensichtlich verunsichert und ziehen sich in die Ghettos ihrer Wohnbezirke, Familien und Moscheegemeinden zurück. Manche begründen ihren Rückzug mit der koranischen Aufforderung, Christen nicht zu Freunden zu nehmen (Sure 5,51). Andere reagieren mit Aggressivität auf die liberale Gesellschaft und propagieren vermehrt den Islam und das islamische Recht. Islamische Organisationen fordern heute vermehrt Rechte und eine staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft, ohne allerdings bisher die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Durch Abgrenzung und Forderungskataloge werden normale mitmenschliche Beziehungen  nd eine erfolgreiche Integration, leider aber auch oft gesellschaftliches Fortkommen, erschwert.

    3.1.3. Friedliches Zusammenleben und Mission
    Christen werden in Verantwortung vor Gott dem Schöpfer dem sozialen Frieden in der Gesellschaft große Bedeutung beimessen und alles ihnen Mögliche dafür tun. Noch wichtiger ist ihnen aber das ewige Heil der Menschen. Deshalb können sie auf die Verkündigung des Evangeliums auch unter  Muslimen nicht verzichten, selbst wenn dies möglicherweise als Störung des sozialen Friedens empfunden wird. Für bekennende Muslime, die einen ganzheitlich- gesellschaftlich-politischen Islam vertreten, ist der gesellschaftliche Friede dem Gehorsam gegenüber dem Willen Gottes untergeordnet. Für sie ist deshalb das oberste Ziel die Aufrichtung einer islamischen Ordnung in der Gesellschaft. Für dieses Ziel können soziale Spannungen in Kauf genommen werden. Bei islamistischen Gruppen kann auch die Ausnutzung der Demokratie mit dem Ziel ihrer Abschaffung bis hin zur Ausübung von Gewalt befürwortet werden.

    3.1.4. Die Unterscheidung mitmenschlicher, gesellschaftlicher und kirchlich-gemeindlicher Fragen
    Christen und Muslime begegnen einander in erster Linie als Mitmenschen im Alltag. Hier gilt für den einzelnen Christen zunächst schlicht das Gebot der Nächstenliebe. Davon sind die politisch-gesellschaftlichen Fragen zu unterscheiden, bei denen Christen als Staatsbürger und in ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl gefragt sind. Zu Fragen dieser Art können Christen sich in der Öffentlichkeit äußern, über gesellschaftliche Gruppen (z.B. Parteien) im demokratischen Prozess meinungsbildend und bei Wahlen an den Entscheidungsprozessen mitwirken. Davon wiederum sind Fragen zu unterscheiden, welche die christlichen Gemeinden und Kirchen betreffen und theologisch begründete Entscheidungen erfordern, die von den Gemeinden und Kirchen getroffen werden müssen. Im Islam wird traditionell nicht zwischen einem säkularen und einem sakralen Bereich und nicht zwischen einem Muslim als Staatsbürger und einem Muslim als  einem glaubenden Menschen unterschieden. Weitgehend leben Muslime in ihren Herkunftsländern bis heute in einer vom Islam geprägten Gesellschaft; nach den Wahlen im Anschluss an die „Arabischen Revolutionen“ wird sich diese Ausrichtung noch verstärken. In der Minderheitssituation muss sich der Islam zunächst notwendigerweise weitgehend auf seine religiöse Seite beschränken. Einflussreiche muslimische Rechtsgelehrte wie z. B. Yusuf al-Qaradawi (geb. 1926) fordern jedoch heute, dass sich Muslime im Westen dafür einsetzen, die jeweilige Gastgesellschaft Schritt für Schritt in eine islamische Gesellschaft umzuwandeln. Bei islamischen Organisationen in Europa ist mehr und mehr erkennbar, dass sie sich mit einer liberalen, säkularen Gesetzgebung dauerhaft nicht zufrieden geben. Sie betrachten die Scharia, das islamische Recht, in seinem Kernbestand als ein von Gott gestiftetes und für alle Zeiten unveränderliches und verbindliches Gesetz, das auch in Europa aufgerichtet werden muss. 

  • 3.2.1 Anerkennung als Religionsgemeinschaft

    In Deutschland ist der Staat grundsätzlich religionsneutral, gesteht aber den Religionsgemeinschaften das Recht auf Entfaltung, auf öffentliche Präsenz, friedliche Werbung und freie Religionsausübung zu. Darüberhinaus kann der Staat mit Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) verfasst sind, in ein Vertragsverhältnis treten, von dem durch Sondervereinbarungen beide Seiten profitieren. Dieser Weg zur KdöR steht auch dem Islam offen. Voraussetzung sind unzweifelhafte Loyalität zur deutschen Verfassung und eine auf Dauer und Repräsentanz angelegte Struktur. In Bezug auf die bisher entstandenen vier islamischen Dachverbände ist teilweise die Frage ihres eindeutigen Bekenntnisses zur deutschen Verfassung ungeklärt, bei allen Verbänden jedoch darüber hinaus auch die Frage, inwiefern sie, die über ihre geringen Mitgliederzahlen nur eine Minderheit der Muslime in Deutschland vertreten, Repräsentanten eines namhaften Teils der islamischen Gemeinschaft sein könnten. Schwierigkeiten  n Bezug auf die geforderte Verfassungstreue ergeben sich etwa dort, wo sich islamische Verbände nicht grundsätzlich von der vollen Gültigkeit und dem Wunsch zur Umsetzung des Schariarechts distanzieren. So verlangen der Koran und das traditionelle islamische Strafrecht z. B. körperliche Bestrafung wie Gliederamputationen, Peitschenhiebe und Steinigungen für bestimmte Vergehen wie Diebstahl und Ehebruch. Das islamische Familienrecht benachteiligt Frauen durch die Polygamie und das Scheidungs- und Erbrecht. Das Schariarecht fordert bei Apostasie die Todesstrafe. Auch wenn islamische Verbände derzeit die Umsetzung dieser Bestimmungen öffentlich nicht fordern, muss die Frage, wie sie sich grundsätzlich zum Schariarecht positionieren, im Sinne des Grundgesetzes zunächst eindeutig beantwortet werden. 

    3.2.2 Menschenrechte und Verfassungstreue

    Das Verhältnis des traditionellen Islam und des ideologischen Islam (Islamismus, Salafismus) zum Grundgesetz und zu den Länderverfassungen erscheint bisher als unklar (vgl. die Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland). Wird der demokratische Staat nur vorübergehend anerkannt? Es wäre nötig, dass die islamischen Verbände in Deutschland sich nicht nur eindeutig artikulieren, sondern auch auf die mit ihnen jeweils verbundenen islamischen Weltverbände dementsprechend einwirken. Vor allem aber müssten die islamisch geprägten Staaten das Menschenrecht auf freien Religionswechsel – in jede Richtung – ohne Vorbehalte anerkennen und in der Praxis dulden und schützen. Islamische Theologen denken (mit wenigen Ausnahmen) grundsätzlich nicht von den Universalen Menschenrechten der UN, sondern vom  theokratischen Gottesrecht her. Das Menschenrecht auf freien Religionswechsel kann von der islamischen Gemeinschaft (arab. umma) traditionell nicht anerkannt werden, da der Religionswechsel eines Muslims nach Schariarecht als Abfall vom Islam bei Todesstrafe verboten ist und bis heute in vielen Ländern dem Konvertiten Verfolgung, Ächtung und Strafe (bis hin zur Todesstrafe) droht.

    3.2.3 Islamischer Religionsunterricht

    Die Länderverfassungen ermöglichen die Zulassung islamischen Religionsunterrichtes an den öffentlichen Schulen und den Aufbau privater islamischer Schulen. Allerdings müssen die Bedingungen dafür von den zuständigen Behörden beachtet werden: die Ausarbeitung und Genehmigung der Lehrpläne, Verfassungstreue der Unterrichtsinhalte, die Vermeidung von verzerrenden und herabsetzenden Aussagen über andere Religionen, die Ausbildung von Lehrern, islamische Fakultäten an deutschen Hochschulen und die deutsche Schulaufsicht. Ein solcher Unterricht darf nicht propagandistisch missbraucht werden. Das Ziel des Unterrichtes sollte Integration und nicht Separation sein. Im Religionsunterricht privater islamischer Schulen müssen das Christentum, das Judentum und die westliche Gesellschaft als ganze sachlich und fair, d.h. nach ihrem Selbstverständnis, dargestellt werden. Das liberale deutsche Bildungswesen ist für die meisten konservativ und islamistisch eingestellten Muslime schwer zu akzeptieren. Daher wurden in den letzt n Jahren vermehrt private islamische Schulen gegründet. Bei der Erstellung und Genehmigung von Lehrplänen für den islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig einzuhalten. Die Schulaufsicht muss darauf achten, dass der Unterricht den Lehrplänen entsprechend erteilt wird, zumal ein klassischer islamischer Religionsunterricht ohne Einbeziehung arabischer Koranrezitationen und der islamischen Rechtsauffassung, einschließlich der Strafgesetzgebung, kaum vorstellbar ist.

    3.2.4 Moscheebau und Gebetsruf

    Der Bau und die Nutzung von Moscheen sind in Deutschland grundsätzlich möglich, müssen jedoch unter Beachtung der ortsüblichen Auflagen geschehen, transparent sein und im Bemühen um den Erhalt des bürgerlichen Friedens vor Ort geschehen. Die öffentliche Ausübung des Rufes zum Gebet ist kritisch zu beurteilen, da durch den Ausruf „Es gibt keinen Gott außer Allah und Mohammed ist der Gesandte Gottes“ ein Glaubensbekenntnis öffentlich verkündet wird, das nicht mit dem Glockenläuten verglichen werden kann. Dieses macht keine inhaltlichen Aussagen, kennt feste Läutezeiten und ist eine kulturelle Tradition. Die Ausübung des Rufes zum Gebet per Lautsprecher ist abzulehnen, da dies eine moderne Sitte ist, die für den islamischen Gottesdienst außerhalb der Moscheemauern nicht nötig und für Nicht-Muslime eine erzwungene Teilnahme an einer gottesdienstlichen Handlung ist. Der traditionelle Islam versteht sich als eine Religion der Demonstration und der Werbung für Gott. Die Größe einer Moschee, die Höhe eines Minaretts und der Gebetsruf per Lautsprecher werden nicht allein von den praktischen Erfordernissen, sondern von der öffentlichen Wirksamkeit her bestimmt. 

    3.2.5 Islamische Bestattung

    Der Waschung Verstorbener in kommunalen Krankenhäusern sollte nichts im Wege stehen. Dies gilt auch für die Genehmigung islamischer Gräberfelder auf kommunalen Friedhöfen. Probleme bereitet die muslimische Forderung nach ewigem Liegerecht. Lösungen sind möglich (z.B. durch Erbbauvergabe). Nach islamischer Auffassung muss das Gesicht eines Toten nach Mekka hin ausgerichtet sein. Die Gebeine eines Toten dürfen niemals mehr aus dem Grab entfernt werden. In vielen deutschen Städten sind bereits islamische Gräberfelder entstanden.   

    3.2.6 Muslime in der Arbeitswelt

    In der Arbeitswelt sollte auf islamische religiöse Sitten so weit wie möglich Rücksicht genommen werden. An islamischen Feiertagen oder für islamische Fastenzeiten kann der Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen, sofern dies möglich ist. Ggf. sollte der muslimische Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit so wählen, dass sie ihm die Freiheit für seine religiöse Praxis gewährt. Nach islamischem Recht können versäumte Gebetszeiten nachgeholt und unterbliebenes Fasten ersetzt werden. Die Forderung nach  Gleichstellung islamischer Feiertage mit denchristlichen Feiertagen und die Berücksichtigung  slamischer Gebets- und Fastenzeiten im Betriebsalltag wird von manchen Muslimen als Schritt auf dem Weg einer Islamisierung der Gesellschaft betrachtet.

    3.2.7 Muslime in öffentlichen Einrichtungen

    Wo möglich, sollten kommunale Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Altenheime, Ganztagsschulen, Jugendherbergen und Justizvollzugsanstalten auf islamische Speisevorschriften Rücksicht nehmen; in vielen Fällen gibt es aber die Möglichkeit für eigene muslimische Lösungen anstelle, wie mancherorts geschehen, nun für alle nur noch halal-Produkte (Produkte, die den islamischen Speisevorschriften entsprechen) anzubieten. Die kommunalen Einrichtungen haben sorgfältig auf religiöse Neutralität zu achten. Dem Zutritt islamischer Seelsorger in die genannten Einrichtungen sollte nichts im Wege stehen, wenn sie sich einer aufdringlichen Werbung für den Islam enthalten. Grundsätzlich können Muslime ihre Gebete in jedem Raum vollziehen oder sie daheim oder in einer Moschee nachholen. Für eine wachsende Zahl vor allem strenggläubiger Muslime ist aber die Durchsetzung ihrer Forderungen nach Beachtung ihrer religiös begründeten Kultur ein Schritt in die Richtung einer islamischen Gesellschaft.  

    3.2.8 Offene Fragen zur Integration zugewanderter Muslime

    Muslime sind in den vergangenen 50 Jahren aus unterschiedlichen Gründen nach Deutschland gekommen. Viele wurden zunächst als Arbeitskräfte angeworben, andere kamen als Flüchtlinge, Studenten, Geschäftsleute und Asylsuchende. Konzepte für die langfristige Integration – insbesondere von Muslimen – in die westliche Gesellschaft wurden kaum erarbeitet, ja ihre Notwendigkeit viel zu spät erkannt. Ein Teil der zweiten und dritten Generation vor allem türkischstämmiger Jugendlicher leidet darunter, weder in Deutschland noch in der Türkei wirklich zu Hause zu sein. In der Schule, in der Berufsausbildung und auf dem Arbeitsmarkt deutlich benachteiligt, fühlen sich viele Muslime von der deutschen Mehrheitsgesellschaft abgelehnt. Alltagsdiskriminierungen bestätigen ihnen dieses Bild.  Das führt bei manchen zum Rückzug in das eigene kulturelle Umfeld, zu neuem muslimischen Selbstbewusstsein, zur Ablehnung der Integration bis zu Hass auf die westliche Gesellschaft und bei einigen zur Verwurzelung im islamischen Radikalismus. Die heutige Situation ist komplex und ihre Schattenseiten sind nicht durch kurzfristige Maßnahmen zu verbessern. Die heutige Lage entstand durch eine in ihren Konsequenzen  lange verdrängte Zuwanderungsgeschichte, die als Arbeitskräfteanwerbung begann und in eine dauerhafte Migration mündete. Sie entstand durch Gleichgültigkeit und Interesselosigkeit  gegenüber den Bedürfnissen der Zuwanderer (z. B. ihrer besonderen Sprachförderung zu einem frühen Zeitpunkt), durch das zunehmende Hineinwirken islamisch-politischer Organisationen nach Deutschland, aber auch durch politische Instabilitäten  und einen dadurch fortwährenden hohen Zuwanderungsdruck aus islamisch geprägten Ländern. Es wird von großer Bedeutung sein, die nachfolgenden Generationen junger Muslime in Deutschland zu gewinnen, ihnen Chancen zu eröffnen, sie zu fördern und ihren Bedürfnissen Rechnung zu tragen, sie zur Integration zu ermutigen und Anreize dafür zu schaffen. Gleichzeitig sollte der deutsche Sozialstaat vor Überdehnung geschützt, sowie  en Forderungen politisch-islamischer Gruppierungen Grenzen gesetzt werden, ohne die allen Menschen in Deutschland zustehende Religionsfreiheit für Muslime zu beschränken. Dem Erhalt des sozialen Friedens ist dabei hohe Priorität einzuräumen, der allerdings auch von der Frage abhängen wird, ob es gelingt, gewaltbereiten Gruppierungen wirksame Grenzen zu setzen.  Und nicht zuletzt wird die Ausrichtung der islamischen Gemeinschaft auch durch den politischen Kurs und die theologische Entwicklung or allem des arabischen Islam im Nahen und Mittleren Osten bestimmt. Wird der Islamismus dort weiter an Boden gewinnen und der Radikalismus, etwa durch zunehmende Armut und eine sich verschärfende Bildungsmisere, vermehrt Zulauf erhalten, wird das auch die islamische Gemeinschaft in Deutschland nicht unbeeinflusst lassen. Ob allerdings andererseits ein sich in Europa möglicherweise entwickelnder ‚progressiver’ Islam auf die arabisch-islamische Theologie Rückwirkungen haben wird, muss abgewartet werden.   

     

  • 3.3.1 Kirchliche Kindertagesstätten

    Kindertagesstätten in kirchlicher und freikirchlicher Trägerschaft nehmen sowohl einen Verkündigungs- als einen sozialdiakonischen Auftrag wahr. Deshalb stehen sie auch Kindern aus muslimischen Familien offen. Bei der Vermittlung biblischen Gedankenguts und der Feier christlicher Feste sollten keine Abstriche gemacht werden, da Eltern grundsätzlich die Wahl des Kindergartens frei steht. Selbstverständlich kann auch behutsam auf die islamische Kultur eingegangen  werden, aber islamische Feste sollen dort nicht gefeiert werden. Es ist problematisch, dort muslimische Erzieherinnen anzustellen, da dies dem Verkündigungsauftrag der christlichen Einrichtungen widerspricht. Muslimische Eltern nehmen kirchliche Kindertagesstätten mangels islamischer Angebote manchmal in Kauf oder favorisieren sie sogar gegenüber kommunalen Einrichtungen. Sie haben aber vielfach Bedenken gegen eine christliche Beeinflussung.

    3.3.2 Beten mit Muslimen

    Interreligiöse bzw. multireligiöse Veranstaltungen und Gebete (z.B. Gottesdienste zum Schulbeginn u.ä. an öffentlichen oder christlichen Privatschulen) können nicht befürwortet werden, weil das jeweilige Bekenntnis zu Gott zu unterschiedlich ist. Hier würde eine Übereinstimmung vorgegeben, die so nicht vorhanden ist. Bekennende Muslime empfinden diesen Unterschied sehr deutlich. Sie können nicht an Veranstaltungen teilnehmen, in denen zu dem dreieinigen Gott gebetet wird. Tun sie es dennoch, kann damit die Erwartung verbunden sein, dass Christen sich dem Islam annähern und früher oder später Muslime werden.  

    3.3.3 Christlich-islamische Ehen

    Von christlich-islamischen Ehen ist abzuraten, da Glauben, Frömmigkeitspraxis und Eheverständnis zu unterschiedlich sind. Eine christliche Trauung für ein christlich-muslimisches Paar sollte nicht durchgeführt werden, da das Treueversprechen die biblische Bundestreue Gottes widerspiegelt und im Islam bei der Eheschließung kein Versprechen   zu lebenslanger Gemeinschaft mit nur einem Partner abgegeben wird. Eine gottesdienstliche Segenshandlung ist problematisch, da sie zu leicht als Trauung verstanden wird. Muslime sollten nicht daran mitwirken. Christen, die in einer christlich-islamischen Ehe leben, sollten Glied einer christlichen Gemeinde sein können und seelsorgerlich begleitet werden. Der christliche Partner sollte sich um eine christliche Erziehung der Kinder bemühen. Nach islamischer Auffassung ist die Frau dem Mann zum Gehorsam verpflichtet (Sure 4,34: „Die Männer stehen über den Frauen“). Eine muslimische Frau darf nach islamischem Recht keinen christlichen Mann heiraten, da der Mann das Erziehungs-  nd Verfügungsrecht hat, die Kinder nach Schariarecht als Muslime gelten und als solche erzogen werden müssen. 

    3.3.4 Vergabe gemeindlicher Räume

    Kirchen und Gemeinderäume, die im Namen Jesu Christi genutzt werden, sollten nicht an muslimische Gruppen für religiöse oder familiäre Feiern vergeben werden, da in beiden Fällen islamische Glaubenslehren durch Koranrezitationen auf Arabisch, die für den christlichen Gastgeber nicht verstehbar sind, eine Rolle spielen können. Muslime haben gegen die Nutzung gemeindlicher Räume nichts einzuwenden, werden aber evtl. die Abnahme oder das Verhängen christlicher Symbole (Kreuze) zur Bedingung machen. Islamistisch denkende Muslime können die Nutzung von Gemeinde- oder kirchlichen Räumen als eine Art Besitzergreifung für den Islam im Namen Gottes verstehen.

    3.3.5 Kirchliche Friedhöfe

    Auf kirchlichen Friedhöfen sollten keine muslimischen Gräberfelder eingerichtet werden, da das jeweilige Zeugnis von Gott, Tod, Gericht und Paradies zu unterschiedlich ist. 27 Deshalb sollen in Friedhofshallen kirchlicher Friedhöfe keine muslimischen Beerdigungsfeiern stattfinden. Muslime können der Beerdigung auf kirchlichen Gräberfeldern zustimmen, wenn ihre Bedingungen (Verhängung christlicher Symbole, Ausrichtung des Toten nach Mekka usw.) erfüllt werden.   

    3.3.6 Diakonische Einrichtungen

    In Krankenhäusern, Altersheimen, Kindertagesstätten usw., die in kirchlicher Trägerschaft sind, kann auf die islamischen Speisevorschriften Rücksicht genommen werden, aber gesonderte muslimische Gebetsstätten sollten aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zugelassen werden. Muslimischen Seelsorgern sollte Zugang zu muslimischen Patienten und Bewohnern gewährt werden. Die rituelle Waschung verstorbener Muslime sollte möglichst nicht in christlichen Einrichtungen erfolgen. Muslime werden es meistens respektieren, dass die christlichen Träger in ihren Einrichtungen zu ihrer Identität stehen. Dabei werden die Mitarbeitenden in diesen Einrichtungen ihren Wünschen weitgehend entgegenkommen, auch wenn dies von strenggläubigen Muslimen teilweise nicht als ‚Liebestat’, sondern eher als mangelnde Glaubenstreue von Christen gewertet werden kann.

    3.3.7 Das Verhalten von Gemeinden angesichts des Baus von Moscheen

    Das Verhalten von Gemeinden angesichts des Baus von Moscheen Christliche Gemeinden sollten den Bau von Moscheen angesichts der damit verbundenen Problematik nicht fördern. Sie sollten insbesondere bei solchen Gelegenheiten die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, des Kirchbaus und der Instandhaltung von Gemeindehäusern in manchen islamischen Ländern thematisieren. Christen, Gemeinden und Kirchen sollen darauf drängen, dass Christen in islamischen Ländern gleiche Rechte erhalten wie Muslime in Deutschland. Ansprechpartner dafür sind Politiker, denen die Beachtung der Menschenrechte in anderen Ländern ein Anliegen ist. Vor allem aber sollten die Gemeinden die Fürbitte für  bedrängte und unterdrückte Christen in islamisch geprägten Ländern üben. Muslime werden in vielen Fällen im Bau von Moscheen und Minaretten und im Gebetsruf per Lautsprecher eine Proklamation des Islam in einem traditionell christlichen Land sehen. Für Muslime ist die Liberalität des Westens ein Ausdruck für „christliche“ Schwäche, die für die Belange des Islam genutzt werden kann, ohne gleiche Liberalität im eigenen Raum zu gewähren. 

Schlusswort

Die Begegnung mit Muslimen fordert uns als Christen heraus zu Liebe und Geduld, aber auch zu Mut und Standhaftigkeit im Bekenntnis und in der Hoffnung auf das Kommen des Reiches Gottes. Wir bitten Gott um seine Vergebung, wo wir Muslimen das Zeugnis von Jesus Christus vorenthalten haben und ihnen nicht in der Liebe Jesu Christi begegnet sind. Wir rechnen mit der erneuernden Kraft des Heiligen Geistes, der  auch heute den Zeugen des Evangeliums die Gesinnung Jesu Christi vermittelt und selbst dafür Sorge trägt, dass Menschen aus der Finsternis zum Licht, aus der Gebundenheit in die Freiheit und vom Unglauben zum Glauben geführt werden, damit „in dem  Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Knie, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind, und alle Zungen bekennen sollen, dass Jesus Christus der Herr ist, zur Ehre Gottes, des Vaters.“ (Philipper 2,10f)